MISSION TRANSPORT and LOGISTICS Kft.

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Geschäftsbedingungen

Die Parteien erkennen hiermit an, dass sie Mitteilungen per E-Mail als offizielle Kommunikation zwischen sich akzeptieren. Im Falle von Schäden und problematischen Angelegenheiten kann der Auftraggeber die per E-Mail übermittelten Informationen in einem Einschreiben per Einschreiben bestätigen, um die per E-Mail übermittelten Informationen zu bestätigen.

Der Auftragnehmer führt die Transportaufgaben des Auftraggebers gemäß den in einem per E-Mail übermittelten Dokument mit dem Titel “Transportauftrag” angegebenen Daten und Bedingungen aus. Wenn der Auftragnehmer seine Bestätigung für den Transportauftrag sendet, betrachtet der Auftraggeber den Transportauftrag als angenommen. Der Transportauftrag gilt auch dann als angenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Kennzeichen des für den Transport vorgesehenen Fahrzeugs zusendet oder wenn der Auftragnehmer mit der Durchführung des Transports beginnt.

Der Auftragnehmer ist immer dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der erhaltene Transportauftrag vom Auftraggeber stammt. Der Transportauftrag ist nur gültig, wenn er von den vom Auftraggeber verwendeten E-Mail-Adressen und anderen auf der Website des Auftraggebers veröffentlichten Kontaktdaten des Auftraggebers gesendet wurde. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Nichtbeachtung dieser Anforderung.

Basierend auf dem Transportauftrag stellt der Auftragnehmer zu den vereinbarten oder besprochenen Zeiten mit einem abgedichteten, sauberen und intakten Plane-Lkw bereit. Auf der Ladefläche darf sich keine fremde Substanz befinden, die die Ladung beeinträchtigen könnte. Der Lkw muss so abgedeckt sein, dass Witterungseinflüsse der Ladung keinen Schaden zufügen können.

Um sich von der Haftung zu befreien, kann der Auftragnehmer den Zustand des Fahrzeugs, das für den Transport verwendet wird, nicht als Grund für den Auftraggeber anführen. Der Auftragnehmer darf während des Gütertransports keine Anweisungen von Dritten vor der Durchführung, währenddessen oder nach Abschluss des Transports akzeptieren. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.

Wenn der Auftragnehmer die Adresse des im Transportauftrag angegebenen Lade- oder Entladeortes nicht finden kann, nicht identifizieren kann oder auf andere Hindernisse stößt (z. B. wenn die Ware nicht abgeholt oder nicht ausgegeben wird, usw.), muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor dem Laden oder Entladen benachrichtigen, um neue Anweisungen anzufordern. Die unterlassene Benachrichtigung und Schäden, die aus falschem Warenein- oder -ausladen resultieren, gehen vollständig zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Transportauftrag angegebenen Informationen, insbesondere den Namen und die Adresse des Empfängers sowie die Adresse des Ladeorts, zu überprüfen. Bei Fehlern oder unvollständigen Anweisungen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Unterlassene Benachrichtigungen führen dazu, dass der Auftragnehmer die daraus resultierenden Schäden trägt.

Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber sofort über einen Defekt des Lastwagens informieren, damit dieser rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Wenn diese Benachrichtigung ausbleibt oder verzögert wird, trägt der Auftragnehmer die zusätzlichen Kosten (z. B. Vertragsstrafen usw.), sofern sie dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer akzeptiert, dass jede Vertragsverletzung, die auf die Vernachlässigung der Pflicht zur Anforderung von Informationen oder zur Bereitstellung von Informationen zurückzuführen ist, als eine schwerwiegende Fahrlässigkeit betrachtet wird, die der Absicht gleichkommt. Bei Schäden, die aus solchen Vertragsverletzungen resultieren, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, und der Auftragnehmer akzeptiert, dass er sich in solchen Fällen nicht auf

 Umstände berufen kann, die die Haftung des Auftragnehmers ausschließen würden.

Wenn der Empfänger bei Übergabe der Ware Qualitätsmängel geltend macht, muss der Auftragnehmer das Problem dem Auftraggeber sofort melden, noch bevor das Protokoll unterzeichnet wird. Bei Palettentransporten muss der Auftragnehmer besonderes Augenmerk auf das genaue Ausfüllen und gültige Bestätigen des Dokuments zur Palettenrückgabe bzw. -abgabe legen. Bei Abweichungen muss dies sofort, noch vor Ort, dem Auftraggeber gemeldet werden, andernfalls kann der Auftraggeber keine Beanstandungen annehmen und die fehlenden/beschädigten Paletten vom Frachtgeld abziehen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für den Straßengüterverkehr sowie für das Be- und Entladen von Waren in den betroffenen Ländern einzuhalten. Der Auftragnehmer erklärt und gewährleistet ausdrücklich, dass er alle erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen, Versicherungen, Ermächtigungen, Unterlagen und Dokumente besitzt, die für die Durchführung der im Rahmen dieses Auftrags auszuführenden Tätigkeiten erforderlich sind.

Der Auftragnehmer erklärt, dass er Mitarbeiter, die an der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des Transportauftrags beteiligt sind, gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit ordnungsgemäßem Arbeitsvertrag beschäftigt und registriert. Sie verfügen über die erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen, Qualifikationen, Gesundheitszeugnisse, behördlichen Lebensmitteltransportgenehmigungen und alle anderen erforderlichen Dokumente für den Gütertransport.

Der Auftragnehmer achtet darauf, dass die Regeln zur Gewährung von Arbeits- und Ruhezeiten für Kraftfahrer (AETR) eingehalten werden, und akzeptiert den Transportauftrag nur unter der Bedingung, dass die Transportaufgabe erfüllt werden kann. Wenn der Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund des Ablaufs der Lenkzeit die Transportaufgabe nicht rechtzeitig erfüllen kann und dies eindeutig auf die Verantwortung des Auftragnehmers oder seines Mitarbeiters zurückzuführen ist, trägt der Auftraggeber die aus dem Verzug resultierenden Schäden vollständig auf den Auftragnehmer über.

Der Auftraggeber behandelt und schützt personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutz- und anderen gesetzlichen Bestimmungen während der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Die Verarbeitung und Übermittlung von Daten erfolgt auf Grundlage der Zustimmung der Datenanbieter sowie gemäß den Bestimmungen des ungarischen Datenschutzgesetzes von 2011 (CXII). Die Regeln zur Datenverarbeitung sind in einer separaten Datenschutzrichtlinie enthalten, die auf der Website www.missiontrans.hu verfügbar ist.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Geschäftsgeheimnisse, die in seinen Besitz gelangen, rechtzeitig und uneingeschränkt zu bewahren und ohne Zustimmung des Auftraggebers keinen Dritten offen zu legen oder für eigene oder fremde Zwecke zu nutzen, um einen Vorteil zu erlangen oder dem Auftraggeber Schaden zuzufügen.

Die Parteien achten während der Laufzeit dieses Vertrags und nach dessen Beendigung das Ansehen der anderen Partei und verzichten auf jegliches Verhalten, das die andere Partei in dieser Hinsicht beeinträchtigen würde.

Die Änderung der Bedingungen dieser AGB wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen mitgeteilt.

Für Fragen, die nicht in diesen AGB geregelt sind, gelten bei internationalen Transporten das CMR-Übereinkommen und bei Inlandstransporten die Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Ptk.).

Wenn eine Person den Bestimmungen dieser AGB nicht nachkommt und der Auftraggeber nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift, um dies zu beheben, bedeutet dies keinesfalls, dass der Auftraggeber auf irgendwelche ihm aus diesem Vertrag, aus dem Gesetz oder aus der Gerichtspraxis zustehenden Rechte verzichtet.